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Dipl. Kff.
Sandra Gerloff

Für einen Unternehmer ist es das Ziel, ein Unternehmen rentabel zu führen.


Um dafür wichtige Entscheidungen treffen zu können, müssen aktuelle und zuverlässige Informationen über die Liquidität und Vermögenslage zur Verfügung stehen. Diese Informationen werden durch die Buchführung, d.h. das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle, bereitgestellt. 


Neben dem persönlichen Vorteil durch die Erstellung der Buchführung besteht für viele Unternehmen in Deutschland die Verpflichtung zur Buchführung durch das Handels- bzw. Steuerrecht. Die Buchführung ist die Basis zur Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung oder einer Bilanz.


Für die Umwandlung von reinen Zahlen zu Informationen ist die Aktualität des Wissens entscheidend. Jeder kann Zahlen in einen Computer eingeben, aber nicht jeder kann Zahlen zu einer Handlungsstrategie zusammenfassen.  Daher ist es wichtig, bestehende Kompetenzen zu nutzen, sich selbst aufs produktive Geschäft zu konzentrieren und nötige Entscheidungen zu treffen. 


Ich erstelle Finanz- und Lohnbuchführung*. Ich unterstütze Sie bei Prognosen, Kostenrechnung, Kalkulationen oder Bankgesprächen.


* gemäß § 6 Nr. 3,4 StBerG (Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung)