Logo

Dipl. Kff.
Sandra Gerloff

Im Bereich der Buchhaltung werden nach § 6 Nr. 3, 4 StBerG folgende Leistungen angeboten:

  • Sortieren, Ordnen und Kontieren der Belege
  • Verbuchen der Barbelege
  • Einlesen der Bankdaten über eine MT940-Schnittstelle, z.B. von der Sparkasse bereitgestellt
  • Kreditorische Erfassung der Eingangsrechnungen zur frühstmöglichen Übermittlung der Vorsteuererstattungsbeträge an das Finanzamt
  • Debitorische Erfassung der Ausgangsrechnungen
  • Automatisierte Übernahme der Daten aus dem Lohnprogramm
  • Kontenpflege und Abstimmung der Salden, Führen der OPOS-Liste
  • Anforderung fehlender Belege bei Rechnungsaussteller nach Absprache
  • Zeitnahe Aufstellung zu klärender Sachverhalte
  • Prüfung der Kasse auf Negativbestände
  • Erstellung von betriebswirtschaftliche Auswertung, Vorjahresvergleich, Jahresübersicht auf Papier oder als pdf-Datei
  • Erstellung eines Soll-Ist-Vergleiches auf Papier oder als pdf-Datei
  • Schulung oder Einarbeitung Ihrer Mitarbeiter
  • Übermittlung von Auswertungen an Banken usw. nach Absprache

Eine besondere Dienstleistung ist die Kassenberatung. Ich lasse Sie mit Ihrer Kassenführung nicht allein, sondern ich zeige Ihnen, wie die Kasse nach steuerlichen Vorgaben zu führen ist. Damit ist eines der größten Probleme bei Betriebsprüfungen ausgeschaltet.


* gemäß § 6 Nr. 3,4 StBerG (Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung)