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Dipl. Kff.
Sandra Gerloff

Im Bereich der Löhne werden folgende Leistungen nach § 6 Nr. 3, 4 StBerG angeboten:

  • Sofortmeldungen für pflichtige Branchen
  • An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen aller Beschäftigungsformen auf Papier oder im .pdf-Format per E-mail
  • Erstellen von Bescheinigungen, z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Arbeitgeberbescheinigungen für das Arbeitsamt
  • Erstellung der Jahresmeldungen für die Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung
  • Übermittlung der Lohndaten an zuständige Stellen (Krankenkasse, Finanzamt, Rentenversicherung)
  • Lohnerstattungen z.B. bei Krankheit oder Mutterschutz
  • Schnellauskunft über Kosten bei Neueinstellung
  • Abrechnungen nach dem Haushaltscheckverfahren für Haushaltshilfen und Kinderbetreuung
  • Die laufende Überprüfung der Löhne hinsichtlich aktueller Änderungen im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist selbstverständlich.


* gemäß § 6 Nr. 3,4 StBerG (Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung)