Im Bereich der Löhne werden folgende Leistungen nach § 6 Nr. 3, 4 StBerG angeboten:
- Sofortmeldungen für pflichtige Branchen
- An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen aller Beschäftigungsformen auf Papier oder im .pdf-Format per E-mail
- Erstellen von Bescheinigungen, z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Arbeitgeberbescheinigungen für das Arbeitsamt
- Erstellung der Jahresmeldungen für die Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung
- Übermittlung der Lohndaten an zuständige Stellen (Krankenkasse, Finanzamt, Rentenversicherung)
- Lohnerstattungen z.B. bei Krankheit oder Mutterschutz
- Schnellauskunft über Kosten bei Neueinstellung
- Abrechnungen nach dem Haushaltscheckverfahren für Haushaltshilfen und Kinderbetreuung
Die laufende Überprüfung der Löhne hinsichtlich aktueller Änderungen im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist selbstverständlich.
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gemäß § 6 Nr. 3,4 StBerG (Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung)
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